Kommunikationsfreiheit 2.
BDSG-Novelle im Bundesrat weiter verschärft.
16. Februar 2009
Der Bundesrat hat am Freitag, 13. Februar 2009 seine restriktive
Linie bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestätigt:
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 10. Dezember 2008
für ein neues Datenschutzrecht forderte die Länderkammer die Abschaffung
des sogenannten Listenprivilegs.
Die Nutzung von Daten für Werbezwecke soll künftig nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Betroffenen zulässig sein.
Die unterschiedlichen Positionen der einzelnen Ausschüsse des
Bundesrats belegen, dass noch hoher Diskussionsbedarf zu dem unter
hohem Zeitdruck stehenden Gesetzgebungsvorhaben existiert:
So hatte der Wirtschaftsausschuss eine Überprüfung der geplanten Abschaffung
des Listenprivilegs gefordert und die Verbesserung des Widerspruchsrechts
der Verbraucher als bessere Lösung vorgeschlagen. Der Ausschuss konnte aber
mit dieser Position im Plenum des Bundesrates nicht durchdringen.
Absolut unverständlich ist, wieso die Ministerpräsidenten den bereits wirtschaftsfeindlichen Regierungsentwurf sogar noch verschärfen wollen:
Anstatt zumindest die dort vorgesehenen unzureichenden und teilweise auch unpraktikablen Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis zu erweitern,
geht die Vorstellung des Bundesrates sogar noch weiter:
Gefordert werden die Erstreckung des sogenannten Koppelungsverbots von Monopolunternehmen – so der Regierungsentwurf – auf nunmehr alle Unternehmen.
Des Weiteren das generelle Erfordernis einer schriftlichen Bestätigung
der Einwilligung. Völlig verkannt wird dabei, dass derartige Maßnahmen an
dem Problem illegalen Datenhandels mit hoher Sicherheit nichts ändern werden, hingegen die Wirtschaft in einer ohnehin sehr schwierigen Gesamtsituation massiv getroffen wird. (ddv)
Am 19. März beginnt das parlamentarische Verfahren
mit der 1. Lesung im Bundestag.
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